Verstoß gegen das Rauchverbot in einem „Boarding House“

AG Bremen: Verstoß gegen das Rauchverbot in einem „Boarding House“

Ein Beherbergungsunternehmen klagte gegen zwei Besucher, die angeblich gegen das Rauchverbot im Boarding House verstoßen hatten und forderte Schadensersatz gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Amtsgericht Bremen wies die Klage ab, da den entsprechende Klausel ungültig war.

AG Bremen 7 C 334/14 (Aktenzeichen)
AG Bremen: AG Bremen, Urt. vom 12.06.2015
Rechtsweg: AG Bremen, Urt. v. 12.06.2015, Az: 7 C 334/14
Fragen & Antworten zum Thema
Verwandte Urteile
Weiterführende Hinweise und Links
Hilfe und Beratung bei Fragen

Amtsgericht Bremen

1. Urteil vom 12. Juni 2015

Aktenzeichen 7 C 334/14

Leitsatz:

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unterkunftsbetriebs, die Schadensersatz bei Verstößen gegen das Rauchverbot vorsieht, ist ungültig, sofern sie nicht ausdrücklich die Nachweismöglichkeit einräumt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Zusammenfassung:

3. Reisende wurden vom Betreiber eines „Boarding House“ auf Zahlung eines Schadensersatzes verklagt, weil sie angeblich gegen das in der Unterkunft geltende Rauchverbot verstoßen hatten. Der Schadensersatz und seine Höhe wurden dabei aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers hergeleitet.

Das Amtsgericht Bremen wies die Klage ab, da die entsprechende AGB-Klausel unwirksam war. Sie räumte nämlich keine Möglichkeit ein, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer als in der Höhe des zu leistenden Ersatzes entstanden war. Der Kläger selbst hatte auch keinen konkreten Schaden dargelegt.

Tenor:

4. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

5. Der Darstellung des Tatbestandes bedarf es gem. § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO nicht, da eine Berufung gegen das Urteil mangels Erreichen der Berufungssumme des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (Übersteigen eines Betrages von Euro 600,00) und auch mangels Zulassung der Berufung gem. § 511 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 ZPO nicht statthaft ist.

Entscheidungsgründe:

6. Die Klage ist unbegründet.

7. Die Klägerin hat aufgrund der Regelung in § 9.2. ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung des streitgegenständlichen pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von Euro 150,00.

8. So kann dahingestellt bleiben, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam einbezogen worden sind und ein „Rauchverbot“ im „gesamten Boarding House“ verbindlich vereinbart wurde und insbesondere auch, ob der Beklagte und/oder seine Begleitperson in den Räumlichkeiten denn nun tatsächlich geraucht hat bzw. haben.

9. Die Regelung in § 9.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin

„Das Rauchen ist im gesamten Boarding House untersagt. Bei Zuwiderhandlung berechnen … für die Sonderreinigung des Appartements einen Betrag von mindestens 150,00 €“.

ist gem. § 309 Nr. 5 b BGB schlicht unwirksam, da hier „dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale“.

10. Es wird nach der Formulierung der Klausel nicht einmal der Nachweis gestattet, dies damit auch nicht ausdrücklich, sondern im Gegenteil ein „Mindestbetrag“ von Euro 150,00 ausbedungen.

11. Auf die Bedenken hatte das Gericht im Rahmen der Terminsladung hingewiesen.

12. Einen konkreten Schaden hatte die Klägerin nicht dargelegt.

13. Die Nebenentscheidungen beruhen auf den §§ 91, 708, 711, 713 ZPO.

Fragen zu diesem Urteil? Diskutiere in unserem Forum.

Fragen & Antworten zum Thema

Fragen & Antworten zum Thema: Verstoß gegen das Rauchverbot in einem „Boarding House“

Verwandte Entscheidungen

OLG Rostock, Urt. v. 27.10.08, Az: 1 U 183/08
AG Hannover, Urt. v. 01.09.16, Az: 567 C 9814/15
AG Frankfurt, Urt. v. 21.09.11, Az: 29 C 1018/11 (19)

Berichte und Besprechungen

Forum Fluggastrechte: Kein Nachweis geringeren Schadens eingeräumt
Passagierrechte.org: Unwirksamkeit von AGB-Klauseln

Rechtsanwälte für Reiserecht

Hilfe bei rechtlichen Fragen: Rechtsanwälte für Reiserecht oder Rechtsanwälte für Fluggastrechte