Verspäteter Co-Pilot ist kein außergewöhnlicher Umstand

AG Frankfurt: Verspäteter Co-Pilot ist kein außergewöhnlicher Umstand Ein Fluggast nimmt ein Luftfahrtunternehmen auf Ausgleichzahlung in Anspruch, aufgrund einer Flugverspätung. Das Amtsgericht entschied, dass dem Fluggast die Ausgleichzahlung zusteht und… weiterlesen →