Außergewöhnliche Umstände sind nicht übertragbar

AG Rüsselsheim: Außergewöhnliche Umstände sind nicht übertragbar Wegen einer Flugverspätung von mehr als 4 Stunden, verlangen zwei Passagiere von dem sie befördernden Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung. Die Airline verweigert die Zahlung… weiterlesen →