Geplatzter Flugzeugreifen ist kein außergewöhnlicher Umstand

AG Königs Wusterhausen: Ein geplatzter Flugzeugreifen ist kein außergewöhnlicher Umstand Ein Fluggast nahm ein Luftverkehrsunternehmen auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der EGV 261/2004 in Anspruch, weil sein Flug, wegen eines… weiterlesen →