Namensänderungskosten sind eine unangemessene Benachteiligung

LG München: Namensänderungskosten sind eine unangemessene Benachteiligung Ein Verbraucherverband nimmt ein Luftfahrtgesellschaft auf Unterlassung in Anspruch gemäß § 1 Unterlassungsklagegesetz, aufgrund einer Klausel in den allgemeinen Buchungsbestimmungen. Das Landgericht München… weiterlesen →