Reisemängel sind vom Reisenden selbst gegenüber dem Reiseunternehmen anzuzeigen

AG München: Reisemängel sind vom Reisenden selbst gegenüber dem Reiseunternehmen anzuzeigen Ein Reisender forderte aufgrund von Reisemängeln die Erstattung der Reisekosten, sowie vorgerichtlicher Anwaltskosten für die Anzeige der Mängel beim… weiterlesen →