Defekt der Landeklappen kein außergewöhnlicher Umstand

AG Köln: Defekt der Landeklappen kein außergewöhnlicher Umstand Ein Fluggast nimmt ein eine Fluggesellschaft auf Zahlung eines Ausgleiches wegen einer Flugverspätung in Anspruch. Der Fluggast buchte für sich und seine… weiterlesen →