Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht anwendbar bei außereuropäischen Anschlussflügen

BGH: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei außereuropäischen Anschlussflügen nicht anwendbar Zwei Fluggäste buchen bei einem brasilianischen Luftfahrtunternehmen einen Flug nach Sao Paolo. Weil sich der Abflug von Belem nach Sao… weiterlesen →