IATA (General Conditions of Carriage)

IATA-Beförderungsbedingungen für Cargo International

(IATA-Bedingungen) Empfohlen, dass Mitglieder die folgenden Beförderungsbedingungen verwenden für Cargo für den internationalen Luftverkehr:

Urteile (Rück-) Verweise
  • Urteile
  1. OLG Frankfurt, Urt. v. 04.09.2014, Az: 16 U 15/14

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

1,1 „Agent“ außer wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder Person, die Autorität, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für oder im Namen der Träger in Bezug auf die Beförderung von Fracht zu handeln hat.

1.2 „Luftfrachtbrief“ (was gleichbedeutend mit dem Begriff „Luftfrachtbrief“), ist das Dokument mit dem Titel „Luftfrachtbrief“, die von oder im Namen des Versenders, der beweist den Vertrag zwischen dem Absender und Beförderer zur Beförderung von Gütern gemacht auf Strecken, die von Träger.

1.3 „anwendbare Abkommen“ bedeutet, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, je nachdem, welche der folgenden Instrumente auf den Vertrag anwendbaren Beförderungsbedingungen:

1.3.1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, gezeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (im Folgenden als das Warschauer Abkommen bezeichnet);

1.3.2 das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag vom 28. September 1955;

1.3.3 das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nr. 1 von Montreal 1975 geänderten Fassung;

1.3.4 das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag 1955 und des Zusatzprotokolls Nr. 2 von Montreal 1975;

1.3.5 das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag 1955 und des Protokolls Nr. 4 von Montreal 1975. 1,4 „Cargo“ (das ist gleichbedeutend mit dem Begriff „Ware“) bezeichnet alles getragen oder in einem Flugzeug mit Ausnahme Mail oder Gepäck unter einem Flugschein und Gepäckschein durchgeführt durchgeführt werden, sondern schließt Gepäck bewegen unter einem Luftfrachtbrief oder Sendung Rekord .

1,5 „Beförderung“ (das ist gleichbedeutend mit dem Begriff „Transport“) bedeutet, Beförderung von Gütern auf dem Luftweg oder durch ein anderes Beförderungsmittel, ob unentgeltlich oder gegen Entgelt.

1.6 „Träger“ umfasst das Luftfahrtunternehmen die Ausstellung des Luftfrachtbriefs oder die Erhaltung der Sendung aufzeichnen und alle Fluggesellschaften, die oder tragen verpflichten sich, die Ladung zu tragen oder zur Tätigung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Beförderungen durchzuführen.

1,7 „einziehen“ sind die Gebühren auf dem Luftfrachtbrief oder Sendung Rekord für die Sammlung vom Empfänger gegen Auslieferung der Sendung eingetragen.

1,8 „Empfänger“ die Person, deren Name auf dem Luftfrachtbrief oder Sendung aufnehmen, als die Partei, die Sendung ist es, durch Träger geliefert werden.

1,9 „Tage“ bedeutet volle Kalendertage, einschließlich Sonn-und gesetzlichen Feiertagen, vorausgesetzt, dass für die Zwecke der Notifizierung die Bilanz des Tages an dem die Mitteilung versandt wird nicht angerechnet werden sollen.

1.10 „Delivery Service“. Die Oberfläche Beförderung von Inbound-Sendungen aus dem Zielflughafen an die Anschrift des Empfängers oder seines Beauftragten oder das Sorgerecht für die zuständige Regierungsbehörde, wenn erforderlich.

1,11 „PICK-UP SERVICE“ ist die Fläche Beförderung von ausgehenden Sendungen unter dem Aspekt der Pick-up an der Anschrift des Versenders oder seines Beauftragten an den Abflughafen, einschließlich aller Neben-Oberfläche Wagen zwischen den Flughäfen.

1,12 „Versand“ (das ist gleichbedeutend mit dem Begriff „Sendung“) sofern nichts anderes bestimmt wird, bedeutet ein oder mehrere Pakete, oder Stücke von Cargo von Carrier von einem Absender angenommen an einer Adresse für quittierte in einer Menge und unter einer einzigen Air Frachtbrief für die Beförderung an einen Empfänger an eine Zieladresse.

1,13 „Versand RECORD“ jede Aufzeichnung der Beförderung durch andere Mittel als einen Luftfrachtbrief belegt.

1,14 „Absender“ (das ist gleichbedeutend mit dem Begriff „Absender“) ist die juristische Person (einschließlich, aber nicht auf Einzelpersonen und Unternehmen begrenzt), dessen Name auf dem Luftfrachtbrief oder Sendung aufnehmen, als der Vertragspartner Carrier für die Beförderung von Fracht .

1.15 „Special Drawing Rights“ ist ein Special Drawing Right, wie von der Rechten Internationalen Währungsfonds ..

Artikel 2 Anwendbarkeit

2.1 Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle Beförderungen von Gütern, einschließlich aller dazugehörenden Dienstleistungen, die von oder im Namen der Träger durchgeführt gelten, vorausgesetzt jedoch, dass, wenn diese Beförderung „internationale Beförderung“ im Sinne der geltenden Konvention definiert (siehe 1.3) eine solche Beförderung unterliegt zu den Bestimmungen des jeweils gültigen Übereinkommen und zu diesen Bedingungen, soweit diese Bedingungen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen eines solchen Übereinkommens.

2,2 Geltende Gesetze und Carrier-Tarife

Soweit nicht in Konflikt mit 2,1 dieses Artikels alle Beförderungen und sonstige Dienstleistungen durch Träger durchgeführt unterliegen:

2.2.1 anwendbaren Gesetze (einschließlich der nationalen Gesetze zur Umsetzung einer Konvention oder Erweiterung der Regeln des geltenden Übereinkommen auf Wagen, der nicht „internationale Beförderung“ im Sinne der geltenden Definition im Abkommen) Regierung Vorschriften, Anordnungen und Anforderungen;

2.2.2 genannten Bedingungen und sonstigen anwendbaren Tarife, Regeln, Vorschriften und Fahrpläne (aber nicht die Zeiten der Abfahrt und Ankunft dort angegeben) der Träger, der an einem seiner Büros und an den Flughäfen von denen sie tätig Linienverkehr kontrolliert werden kann.

2.3 Anwendung auf USA und Kanada

Diese Bedingungen gelten nicht für Beförderungen zwischen Orten in den Vereinigten Staaten oder in Kanada oder zwischen einem Ort in den Vereinigten Staaten oder in Kanada und an jedem Ort außerhalb davon, an die geltenden Tarife in diesen Ländern gelten. Die Tarife für die Beförderung sind zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Träger.

2,4 unentgeltliche Beförderungen

Im Hinblick auf unentgeltliche Beförderungen, behält sich das Recht vor, Träger des anwendbaren aller oder eines Teils dieser Bedingungen auszuschließen.

2,5 Charters

In Bezug auf die Beförderung von Gütern durchgeführt gemäß einem Chartervertrag mit Träger, so werden diese Wagen unterliegen Träger-Charta geltender Tarife (falls vorhanden) und diese Bedingungen gelten nicht, außer in dem Maße in dem Charter-Tarif anzuwenden. Wo keine Charter Carrier Tarif für solche Chartervertrag hat, gelten diese Bedingungen an solche Vereinbarung gelten, außer dass Träger behält sich das Recht vor, die Anwendung aller oder eines Teils dieser Bedingungen ausgeschlossen und, im Falle von Abweichungen zwischen den anwendbaren Bestimmungen dieser Bedingungen und die Bedingungen enthalten sind oder nach dem Chartervertrag, sind letztere maßgebend und den Spediteur, durch die Annahme Beförderung gemäß einem Chartervertrag, ob mit dem Absender geschlossen, verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen davon gebunden zu sein.

2,6 Änderungen vorbehalten

Diese Bedingungen sowie die veröffentlichten Preise und Gebühren können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung außer in dem Umfang nicht durch anwendbare Gesetze oder behördliche Anordnungen oder zur Verfügung gestellt, um zu ändern, vorausgesetzt jedoch, dass keine derartige Änderung gilt für einen Beförderungsvertrag nach dem Datum der Erteilung der Luft gelten Frachtbrief durch Träger oder nach dem Datum der Frachtraten oder Gebühren für die Beförderung ist in der Sendung Rekord eingetragen.

2,7 Effektive Regeln

All Beförderung von Gütern von dieser Bedingungen unterliegen Träger der Regeln, Vorschriften und Tarife ab dem Tag der Ausstellung der Luftfrachtbrief vom Frachtführer oder am Tag der Sendung aufnehmen, je nachdem, was anwendbar ist, vorausgesetzt, dass im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und Träger der Regeln, Vorschriften und Tarife gelten diese Bedingungen herrschen.

Artikel 3 Zulässigkeit der Güter zur Beförderung

3,1 Ladung akzeptabel

3.1.1 Verkehrsunternehmen verpflichtet, vorbehaltlich der Verfügbarkeit geeigneter Geräte und Raum, alle Sendungen, sofern nicht anders von den Bestimmungen des Luftfrachtführers ausgeschlossen und zur Verfügung gestellt:

3.1.1.1 der Transport oder die Ausfuhr oder Einfuhr davon wird nicht durch die Gesetze oder Vorschriften eines Landes aus, auf oder über geflogen werden verboten;

3.1.1.2 sind sie in einer Weise geeignet für Beförderungen durch Luftfahrzeuge, verpackt;

3.1.1.3 werden sie von den erforderlichen Versandpapiere begleitet;

3.1.1.4 sie sind nicht geeignet, Flugzeug, Personen oder Sachen gefährden oder belästigen, um Passagiere.

3.1.2 Der Luftfrachtführer behält sich das Recht vor ohne Übernahme einer Haftung für Beförderung von Fracht zu verweigern, wenn die Umstände es erfordern.

3.2 Bewertung Grenze der Sendung

Die Fluggesellschaft kann die Beförderung verweigern, der Sendungen mit einem deklarierten Wert für die Beförderung in höher ist als die in den Bestimmungen des Luftfrachtführers angegeben ist.

3.3 Verpackung und Kennzeichnung der Ladung

3.3.1 Versender ist dafür verantwortlich, dass die Ladung in geeigneter Weise zur Beförderung, um sicherzustellen, dass sie sicher mit der üblichen Sorgfalt durchgeführt werden, im Umgang mit und um nicht zu verletzen oder zu beschädigen Personen-, Waren oder Sachen gepackt. Jeder Packung muss leserlich sein und dauerhaft mit der Firma und vollständige Anschrift des Versenders und des Empfängers markiert.

3.3.2 Versandstücke mit Wertsachen wie in den Bestimmungen des Luftfrachtführers definiert ist abzudichten, wenn dies vom Träger angefordert werden.

3,4 Ladung akzeptabel nur unter vorgeschriebenen Bedingungen

Gefährliche Güter sind lebende Tiere, verderbliche Lebensmittel, zerbrechliche Güter, menschliche Überreste und andere spezielle Fracht nur unter den Bedingungen, die in den Bestimmungen des Luftfrachtführers für die Beförderung solcher Güter gesetzt akzeptabel.

3.5 Verantwortung für die Nichteinhaltung der Bedingungen in Bezug auf spezielle Fracht

Die Verantwortung für die Nicht-Einhaltung der Bedingungen für die Beförderung von Gütern beruht auf der Verlader, die Träger für Verluste entschädigt, kann Beschädigung, Verspätung, Haftung oder Strafen Träger wegen der Beförderung einer solchen Ladung entstehen.

3,6 LVG Einsichtsrecht

Luftfrachtführer behält sich das Recht vor, die Verpackung und Inhalt aller Sendungen zu prüfen und in die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen oder Unterlagen in Bezug auf eine Sendung, sondern Träger ausgeschrieben erkundigen keine Verpflichtung, dies zu tun sein wird.

3,7 Unit Load Devices

Als Absender zu einer Ladeeinheit (ULD) laden verpflichtet er muss mit dem Träger Laden Anweisungen befolgen und haftet für Träger-und klaglos gegen alle Folgen einer Nicht-Einhaltung dieser Anweisungen.

Artikel 4 Dokumentation

4,1 Luftfrachtbrief

Der Absender hat machen oder sich in seinem Namen ist ein Luftfrachtbrief in der Form, Art und Anzahl der Kopien vom Luftfrachtführer vorgeschriebenen gemacht haben, und übermittelt diese Luftfrachtbrief zu liefern Träger gleichzeitig mit der Annahme der Güter vom Luftfrachtführer zur Beförderung. Lediglich Gebühren für die Beförderung und sonstige Belastungen, soweit sie ermittelt worden ist, wird im Luftfrachtbrief vom Träger eingesetzt werden. Frachtführer kann verlangen, dass der Absender machen, oder lassen es in seinem Namen einzelner Luftfrachtbriefe gemacht, wenn es mehr als ein Paket.

4,2 Versand Rekord

Carrier, mit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Einwilligung des Absenders, kann für die Lieferung eines Luftfrachtbriefs Aufzeichnung einer Sendung um eine Aufzeichnung des Wagens durchgeführt werden bewahren ersetzen. Wenn eine solche Sendung Aufzeichnung verwendet wird, muss Träger, falls dies vom Absender verlangt, an den Spediteur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Luftfrachtführers ein Wareneingang zur Identifizierung der Sendung und den Zugang zu liefern, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Luftfrachtführers, mit den Angaben in der Sendung enthaltenen Rekord.

4,3 äußeren Zustand / Verpackung der Ladung

Wenn die scheinbare Ordnung und Zustand der Güter und / oder Verpackung ist in irgendeiner Weise defekt Der Absender hat, wenn ein Luftfrachtbrief geliefert wird, auf dem Luftfrachtbrief einer Erklärung einer solchen scheinbaren Ordnung und Zustand sind. Wenn kein Luftfrachtbrief geliefert wird der Absender berät Träger der scheinbaren Ordnung und Zustand der Güter, um Träger zu ermöglichen, einen entsprechenden Hinweis dazu in der Sendung Datensatz einfügen. Allerdings, wenn der Absender nicht solche Aussage im Luftfrachtbrief einzubeziehen oder Träger der scheinbaren Ordnung und Zustand der Güter zu beraten, oder wenn eine solche Erklärung oder Beratung ist falsch, Träger kann in dem Luftfrachtbrief oder Insert enthalten in der Sendung Rekord eine Erklärung, aus der scheinbaren Ordnung und Zustand der Güter, oder notieren Sie sich eine Korrektur dazu.

4.4 Vorbereitung, Ergänzung oder Korrektur durch Träger

Die Fluggesellschaft kann auf Antrag des Absenders ausdrücklich oder stillschweigend, machen aus der Luftfrachtbrief in dem Fall, bis zum Beweis des Gegenteils, Träger, gelten auch im Namen des Versenders getan werden. Wenn der Luftfrachtbrief übergab mit der Ladung oder wenn die Angaben und Aussagen in Bezug auf die Fracht von oder im Namen des Versenders an Träger für die Insertion in der Sendung Rekord enthalten nicht alle erforderlichen Angaben, möbliert oder wenn der Luftfrachtbrief oder solche Angaben oder Erklärungen enthalten einen Fehler, wird der Träger berechtigt, ergänzen oder korrigieren Sie den Luftfrachtbrief oder Angaben oder Aussagen zu den besten der Träger die Fähigkeit, ohne dass eine entsprechende Pflicht, dies zu tun.

4,5 Haftung für die Angaben

Der Versender ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben und Erklärungen im Zusammenhang mit der Ladung von ihm oder in seinem Auftrag in dem Luftfrachtbrief oder möblierten von ihm oder in seinem Namen auf den Träger eingeschoben zum Einsetzen in die Sendung Rekord. Werden diese Informationen mit Hilfe von Electronic Data Interchange bereitgestellt wird, ist es in der Verantwortung des Absenders oder des Verladers Agent auf Inhalte, Richtigkeit und Vollständigkeit der EDI-Nachrichten und nachfolgende Nachrichten nach den vereinbarten Standards und Spezifikationen überprüfen. Der Absender hat Luftfrachtführer den Schaden von ihm oder von anderen Personen erlitten zu entschädigen, denen Beförderer haftet wegen der Unregelmäßigkeit, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben und Erklärungen vom Absender oder in seinem Auftrag eingerichtet.

4,6 Alterations

Luftfrachtbriefe, die Schrift, auf denen die verändert wurden oder gelöscht werden, müssen nicht durch die Träger übernommen werden.

Artikel 5 Preise und Gebühren

5,1 Anwendbare Tarife und Gebühren

Preise und Gebühren für die Beförderung durch diese Bedingungen geregelt sind diejenigen, vertreten durch Träger und in Wirkung auf den Zeitpunkt der Ausgabe der Luftfrachtbrief vom Frachtführer oder an dem Tag die Rate oder Gebühren für die Beförderung in der Sendung Datensatz eingegeben wurde veröffentlicht.

5,2 Grundlage der Preise und Gebühren

Preise und Gebühren werden auf die Einheiten im Messwesen und unterliegt den Regeln und Bedingungen und Bestimmungen des Luftfrachtführers Tarifen veröffentlicht werden.

5.3 Dienstleistungen nicht in publizierten Preise und Nebenkosten inbegriffen

Sofern nicht anders in Carrier Vorschriften, Tarifen und Gebühren gelten nur von Flughafen zu Flughafen und enthalten keine Nebenleistung durch Träger im Zusammenhang mit der Beförderung im Luftverkehr gegeben.

5,4 Zahlung von Gebühren

5.4.1 Preise und Gebühren sind in der Währung in den anwendbaren Tarifen gezeigt, veröffentlicht, und können in jeder Währung akzeptabel Träger bezahlt werden. Wenn die Zahlung in einer anderen Währung als in der Währung, in der die Frachtraten oder Gebühren wird veröffentlicht wird, wobei diese Zahlung auf dem Wechselkurs, der für diesen Zweck von Carrier etabliert, beantragt wird, ist die aktuelle Aussage von denen zur Einsichtnahme auf Träger Büro wo die Zahlung erfolgt ist.

5.4.2 Vollständige anfallenden Gebühren, egal ob Prepaid oder sammeln, Gebühren, Abgaben, Steuern, Abgaben, Vorschüsse und Zahlungen, gemacht oder entstanden sind oder durch Träger und sonstige Leistungen an Träger entstehen, gelten als vollständig verdient werden, ob die Ladung verloren geht oder beschädigt wird, oder nicht zum vorgesehenen Bestimmungsort in dem Beförderungsvertrag angegeben ankommen. All dieser Gebühren, Summen und Fortschritte werden fällig und zahlbar bei Erhalt der Ware per Spedition, außer dass sie durch Träger in jedem Stadium des Dienstes unter dem Beförderungsvertrag durchgeführt gesammelt werden.

5.4.3 Der Versender garantiert Bezahlung aller unbezahlter Gebühren, unbezahlter Gebühren erheben, Vorschüsse und Auslagen der Träger. Der Versender garantiert auch Bezahlung aller Kosten, Ausgaben, Bußgelder, Geldstrafen, Verlust von Zeit, Schäden und andere Beträge, die Träger eingehen oder erleiden wegen der Aufnahme in den Versand von Artikeln, deren Beförderung gesetzlich verboten ist, oder können das illegale, fehlerhafte oder unzureichende Kennzeichnung, Nummerierung, Adressierung oder Verpacken von Paketen oder Beschreibungen der Ladung oder der Abwesenheit, Verspätung oder Unrichtigkeit von Export-oder Import-Lizenz oder jeder erforderlichen Bescheinigung oder ein Dokument oder eine unsachgemäße Zollwert, oder falscher Angabe Gewicht oder Volumen. Beförderer hat ein Pfandrecht an der Ladung für jede der oben genannten und im Falle der Nichtzahlung davon, hat das Recht, von der Ladung an öffentlichen oder privaten Verkauf zu verfügen (vorausgesetzt, dass vor einem solchen Verkauf, Beförderer gemailt haben, haben Mitteilung an den Absender oder dem Empfänger an der Adresse in dem Luftfrachtbrief angegeben) und sich selbst zu zahlen aus dem Erlös eines solchen Verkaufs keine und all diese Beträge. Kein solcher Verkauf ist jedoch entladen jegliche Haftung bei Mängeln, für die der Absender und der Empfänger haften bleiben zahlt.Durch die Übernahme oder Ausübung eines anderen Rechts, die sich aus dem Beförderungsvertrag verpflichtet sich der Empfänger, solche Gebühren, Summen und Fortschritte, außer Vorauszahlungen an Gebühren zahlen.

5.4.4 Wenn das Bruttogewicht, Mess-, Mengen-oder deklarierten Wert der Ladung über dem Bruttogewicht, Mess-, Mengen-oder Wertangabe, auf denen Gebühren für die Beförderung zuvor berechnet, so Träger berechtigt, die Zahlung der Gebühr auf solche zu verlangen Exzess.

5.4.5 Gebühren erheben Sendungen nur in Länder, in den Bestimmungen des Luftfrachtführers aufgeführt und unterliegen den darin enthaltenen Bedingungen werden nicht akzeptiert. In jedem Fall Träger behält sich das Recht vor, Sendungen auf einer Ladungen sammeln sich weigern Grundlage für Länder, wo die Regelungen verhindern die Umwandlung des Fonds in anderen Währungen oder den Transfer von Geldern in andere Länder. Informationen über Länder, auf die Gebühren erheben Dienst verfügbar ist kann von Büros und Vertreter der Träger gewonnen werden.

5.4.6 alle anfallenden Entgelte zu einer Verbringung sind zahlbar zum Zeitpunkt der Annahme durch den Träger im Falle eines Prepaid-Sendung, also eine Sendung, auf denen die Gebühren sind vom Absender gezahlt werden, oder zum Zeitpunkt der Auslieferung davon durch den Träger im Falle einer Sendung zu sammeln, also eine Sendung, auf denen die Gebühren sind vom Empfänger zu zahlen.

5.4.7 Die Fluggesellschaft kann die Beförderung der Sendung bei Ablehnung durch den Verlader abzubrechen, nachdem die Nachfrage durch den Träger, um die Kosten oder einen Teil davon, so verlangte, ohne Träger zu unterliegen jegliche Haftung dafür zu entrichten.

Artikel 6 Sendungen im Verlauf der Beförderung

6.1 Einhaltung staatliche Auflagen

6.1.1 Der Absender hat alle geltenden Gesetze, Zoll und anderen staatlichen Vorschriften eines Landes zu erfüllen, von, durch oder über die Ware einwirkende durchgeführt, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Verpackung, Beförderung oder Lieferung der Fracht werden und werden zusammen mit der Sendung, Auskünfte zu erteilen und Übergabe solcher Unterlagen als nötig sein, mit diesen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, dürfen. Ist nicht verpflichtet, in die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Informationen oder Unterlagen zu erkundigen. Träger haftet nicht an den Spediteur oder eine andere Person für Verluste oder Kosten aufgrund Verladers Nichteinhaltung dieser Bestimmung nachzukommen. Der Absender haftet dem Frachtführer für alle Schäden, die durch den Ausfall des Spediteurs, sich mit dieser Bestimmung nachzukommen verursacht.

6.1.2 Träger haftet nicht für die Ablehnung, jede Sendung zu tragen, wenn nach vernünftigem Ermessen bestimmt, in gutem Glauben, dass diese Ablehnung durch ein geltendes Gesetz, staatliche Regulierung, Nachfrage, Bestellung oder Anforderung erforderlich ist.

6,2 Auszahlungen und Zollformalitäten

Träger ist berechtigt (aber nicht verpflichtet zu sein), alle Zölle, Steuern oder Abgaben zu fördern sind und keine Auszahlung in Bezug auf die Ladung und der Versender und Empfänger machen müssen gesamtschuldnerisch haften für die Erstattung davon. Kein Träger ist verpflichtet, jede Kosten entstehen oder machen einen Fortschritt im Zusammenhang mit der Weitergabe oder Weiterbeförderung der Ladung außer gegen Vorauszahlung durch den Verlader sein. Sollte es erforderlich sein Zolleintragungsnummer der Ladung an jedem Rastplatz, und kein Zollagent hat auf dem Gesicht von dem Luftfrachtbrief oder in der Sendung genannt worden Rekord zu machen ist, so wird die Fracht als dem tragenden das Gegenstand des Versands werden Fracht zu solchen Ort. Für einen solchen Zweck eine Kopie des Luftfrachtbriefs oder Aufzeichnung der Sendung, die vom Beförderer bescheinigt, gilt als Original.

6,3 Termine, Arbeitspläne und Stornierungen

6.3.1 Träger Times in den Flugplänen oder anderswo sind Richtwerte und nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. Es wird keine Zeit für den Beginn oder Beendigung der Beförderung oder Lieferung von Gütern festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, und so muss auf dem Luftfrachtbrief oder Sendung Rekord angegeben, auf Träger verpflichtet sich, tragen die Fracht mit hinreichender Absendung, sondern übernimmt keine Verpflichtung, die Ladung mit einem bestimmten Flugzeug oder über eine bestimmte Route oder Routen zu befördern, oder um Verbindungen jederzeit machen Spitze nach bestimmten Zeitplan. Träger wird ermächtigt, auszuwählen oder von der Route abweichen oder Strecken der Sendung, ungeachtet dessen, dass das gleiche kann auf dem Gesicht von dem Luftfrachtbrief oder in der Sendung Aufzeichnung angegeben werden. Träger ist nicht verantwortlich für Fehler oder Auslassungen entweder in Flugplänen oder anderen Darstellungen von Zeitplänen. Kein Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter des Luftfrachtführers ist berechtigt, Träger von Aussagen oder Darstellungen der Daten oder Abflug-oder Ankunftszeit oder der Flugdurchführung zu binden.

6.3.2 Träger ist berechtigt, die Sendung ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise tragen durch andere Mittel der Oberfläche des Transports oder eine solche Beförderung zu vereinbaren.

6.3.3 Der Luftfrachtführer behält sich das Recht vorbehalten, abzubrechen, zu beenden, abzulenken, zu verschieben, verzögern oder zu fördern jeden Flug, oder die weitere Beförderung von Ladung, oder mit jedem Flug ohne alle oder einen Teil der Ladung fortzufahren, falls sie der Auffassung, dass es ratsam wäre, dies zu tun, weil über alle Tatsachen außerhalb seiner Kontrolle oder vernünftigerweise nicht vorherzusehen, zu erwarten, oder vorhergesagt gleichzeitig die Ladung aufgenommen wurde, oder wenn sie der Auffassung ist, dass andere Umstände dies erfordern.

6.3.4 Im Falle einer Flug annulliert wird, umgeleitet, verschoben, verzögert oder vorgerückt oder an einem anderen Ort als dem Bestimmungsort oder im Falle der Beförderung von Sendung ist so terminiert abgesagt, umgeleitet, verschoben, verzögert, erweiterte oder beendet, so ist Träger unter keiner Haftung in Bezug darauf zu sein. Im Falle der Beförderung der Sendung oder ein Teil davon, so beendet wird, erfolgt die Lieferung desselben durch Träger zu jedem Transfer Agent für die Weitergabe oder die Lieferung oder Plazierung dieser Sendung bei der Lagerung komplette Lieferung unter dem Beförderungsvertrag angesehen werden, und Beförderer hat sein, ohne weitere Haftung in Bezug darauf, mit Ausnahme zur Kenntnis der Anordnung der Sendung an den Spediteur oder an den Empfänger zu geben, an der Adresse in dem Luftfrachtbrief oder Sendung Rekord angegeben. Die Fluggesellschaft kann, muss aber nicht verpflichtet werden, vor der Sendung zur Beförderung auf einem anderen Weg nach vorne oder der Sendung als Agent für den Absender oder dem Empfänger zur weiteren Beförderung durch einen Transport-Service im Namen des Absenders oder des Empfängers. Die Kosten dafür wird an der Fracht.

6.3.5 Vorbehaltlich geltender Gesetze, Verordnungen und Erlasse, ist Träger befugt, die Priorität der Beförderung als zwischen Sendungen zu bestimmen, und wie zwischen Fracht und Post oder Passagiere. Träger können sie auch entscheiden, alle Artikel aus einer Sendung zu entfernen, zu jeder Zeit oder Ort einzusehen und mit dem Flug ohne sie gehen. Wenn als Ergebnis der Bestimmung solcher Priorität wird die Fracht nicht durchgeführt oder deren Beförderung verschoben oder verspätet oder wenn es einen Artikel aus einer Verbringung werden entfernt, Träger haftet nicht für Absender oder Empfänger oder an eine andere Partei für Folgen hierfür.

6,4 bestimmter Rechte von Träger-oder Überlieferung im Laufe der Beförderung

Wenn in der Stellungnahme des Trägers ist es notwendig, die Sendung an jedem Ort für einen vernünftigen Zweck zu halten, entweder vor, während oder nach dem Wagen, kann Träger nach Mitteilung davon an den Spediteur, speichern Sie die Lieferung auf Rechnung und auf Gefahr und auf Kosten des Absenders, in jedem Lagerhaus oder einem anderen Ort zur Verfügung, oder mit den Zollbehörden; oder Träger kann die Sendung zu einem anderen Transport-Service zu liefern zur weiteren Beförderung zum Empfänger. Der Absender hat Beförderers gegen hohe Kosten oder so entstehen zu entschädigen.

Artikel 7 Versendererklärung Verfügungsrecht

7,1 Ausübung von Verfügungsrecht

Jede Ausübung des Rechts der Disposition muss vom Versender oder sein bestellter Vertreter vorgenommen werden, wenn überhaupt, und muss für das gesamte Sendung unter einem Luftfrachtbrief oder unter einer einzigen Lieferung Rekord. Das Verfügungsrecht über die Güter können nur ausgeübt werden, wenn der Absender oder wie Agent erzeugt den Teil der Luftfrachtbrief, die ihm geliefert wurde, oder kommuniziert wie andere Form von Autorität, wie kann von den Bestimmungen des Luftfrachtführers vorgeschrieben werden. Anweisungen, Disposition muss gegeben (schriftlich) in Form von Träger verschrieben werden. Für den Fall, dass die Ausübung des Rechts der Disposition führt zu einer Änderung des Empfängers, wie neue Empfänger gelten als der Empfänger, die auf dem Luftfrachtbrief oder in der Sendung Rekord sein werden.

7,2 Versendererklärung Option

7.2.1 Vorbehaltlich seiner Haftung für die Durchführung all seiner Verpflichtungen aus dem Beförderungsvertrag und sofern dies Verfügungsrecht nicht in solcher Weise als Frachtführer oder der sonst zu beeinträchtigen Verlader ausgeübt, so kann der Versender auf eigene Kosten über die Güter entweder:

7.2.1.1 Man zieht es auf dem Flughafen untergebracht wird oder die Bestimmungsländer; oder

7.2.1.2 durch Anhalten ihr im Verlauf der Reise auf jedem Stockwerk, oder

7.2.1.3 durch fordert dazu auf, am Bestimmungsort oder während der Reise zu einer anderen Person als dem Empfänger in dem Luftfrachtbrief oder Sendung namens Rekord geliefert werden, oder

7.2.1.4 durch, wonach es zum Flughafen von Abreise zurückgegeben werden;

7.2.2 Voraussetzung, dass, wenn in der Stellungnahme des Trägers, ist es nicht möglich an die Ausführung der Bestellung von den Spediteur, Frachtführer so teilt ihm unverzüglich und Frachtführer hat fortan keine Verpflichtung zur Durchführung eine solche Ordnung zu sein.

7.3 Zahlungen von Kosten

Der Versender haftet für und wird Träger für alle Schäden auftreten oder sie erlitten Träger als Ergebnis der Ausübung seiner Verfügungsrecht freizustellen. Der Absender hat Frachtführer für alle Kosten, die der Ausübung seiner Verfügungsrecht entstehenden Kosten verpflichtet.

7,4 Umfang der Spediteur das Recht

Des Verladers Verfügungsrecht endet in dem Moment erlöschen, wenn nach Ankunft der Fracht am Zielort, nimmt der Empfänger den Besitz oder die Zugriffe Auslieferung der Fracht oder Luftfrachtbrief oder auf andere Weise zeigt seine Annahme der Güter. Dennoch, wenn der Empfänger lehnt es ab, dem Luftfrachtbrief oder die Ladung zu übernehmen, oder wenn er nicht mit übermittelt werden, so werden diese Verfügungsrecht an Weste in den Versender weiter.

Artikel 8 Lieferung

8,1 Eingangsbestätigung

Bekanntmachung über die Ankunft der Sendung werden, in Abwesenheit anderer Anweisungen, an den Empfänger und jede andere Person, die Träger vereinbart, mitzuteilen, wie in dem Luftfrachtbrief oder Sendung Rekord bewiesen hat, gesendet werden; derartige Mitteilung wird durch gewöhnliche Methoden gesendet werden. Fluggesellschaft haftet nicht für Nichtempfang oder Verzögerung bei Erhalt einer solchen Mitteilung.

8.2 Lieferung des Versands

Sofern nicht anderweitig ausdrücklich in dem Luftfrachtbrief oder Sendung Aufzeichnung zur Verfügung gestellt, erfolgt die Lieferung der Sendung an den Empfänger nur darin genannten oder seinem Bevollmächtigten zu stellen.Auslieferung an den Empfänger gilt als erfolgt, wenn:

8.2.1 wenn der Träger hat dem Empfänger oder seinem Vertreter keine Erlaubnis Träger erforderlich, um den Empfänger zu ermöglichen, um die Freisetzung der Sendung zu erhalten geliefert, und

8.2.2 wenn die Sendung an den Zoll oder andere staatliche Behörden ausgeliefert wurde, als durch geltendes Recht oder Zollbestimmungen erforderlich.

8,3 Ort der Lieferung

Mit Ausnahme der in 9,3 vorgesehen, muss der Empfänger akzeptiert die Lieferung der Abholung der Sendung und auf dem Flughafen am Bestimmungsort oder den jeweiligen Standort als der Träger bezeichnet.

8,4 Ausfall der Empfänger in Empfang zu nehmen

8.4.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen von 8,5 hiervon, wenn der Empfänger seine Annahme verweigert oder nicht Auslieferung der Sendung nach ihrer Ankunft am Flughafen von Ziel zu bringen, wird Träger bemühen sich, allfällige Weisungen des Absenders nach den Angaben auf der entsprechen Luftfrachtbrief oder in der Sendung Rekord. Wenn solche Hinweise nicht so weiter oder setzen kann vernünftigerweise nicht eingehalten werden, so Träger informieren den Lieferanten des Empfängers das Scheitern in Empfang zu nehmen und fordern Sie seinen Anweisungen. Wenn keine derartigen Anweisungen innerhalb von 30 Tagen empfangen werden, können Träger der Sendung in ein oder mehrere Lose verkaufen bei öffentlichen oder privaten Verkauf, oder zu zerstören oder brechen diese Sendung.

8.4.2 Der Absender haftet für alle Kosten und Aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Scheitern der Zustellung der Sendung zu nehmen, einschließlich, aber nicht zu, Fracht bei der Rückführung der Sendung, wenn dies vom Absender die Anweisungen erforderlich Schaden begrenzt. Wenn der Versand an den Abflughafen zurückgegeben wird und der Absender weigert oder es versäumt, solche Zahlungen innerhalb von 15 Tagen nach einer solchen Rückkehr zu machen, können Träger der Sendung oder eines Teils davon in öffentlicher oder privater Verkauf, nachdem sie der Spediteur 10 Tage vor der Entsorgung seine Absicht, dies zu tun.

8,5 Entsorgung von leicht verderblichen

8.5.1 Wenn eine Sendung, die verderbliche Gegenstände, wie in den Bestimmungen des Luftfrachtführers definiert sich im Besitz der Träger verzögert wird, ist nicht beansprucht oder verweigert bei der Lieferung, oder aus anderen Gründen mit einer Verschlechterung bedroht ist, können Träger sofort solche Schritte nach eigenem Ermessen für den Schutz von sich selbst und anderen Parteien im Interesse, einschließlich, aber nicht auf die Zerstörung oder Aufgabe des gesamten oder eines Teils der Sendung, der Übersendung von Mitteilungen für Anweisungen auf Kosten des Absenders, die Lagerung der Sendung oder ein Teil begrenzt davon, auf Gefahr und Kosten des Absenders, oder die Anordnung der Sendung oder eines Teils davon an öffentlichen oder privaten Verkauf ohne vorherige Ankündigung.

8.5.2 Im Falle der Veräußerung der Sendung wie vorstehend aufgeführten, entweder am Bestimmungsort oder am Ort, an den die Sendung zurückgegeben wurde, ist Träger berechtigt, sich selbst und anderen Transport-Dienstleistungen zu bezahlen aus dem Erlös einer solchen Veräußerung alle Gebühren, Vorschüsse und Ausgaben von Träger und andere Transportdienstleistungen zuzüglich Kosten der Verkauf, der Besitz ein Überschuss vorbehaltlich der Bestellung des Versenders. Ein Verkauf über jede Sendung ist jedoch nicht entladen Sie den Absender und / oder Eigentümer von jeglicher Haftung hierunter an jedwede Mängel zu zahlen.

8,6 Mit der Annahme des Luftfrachtbriefs und / oder die Sendung der Empfänger sich für die Zahlung aller Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Beförderung müssen. Sofern nicht anders vereinbart Der Absender ist nicht von seiner eigenen Haftung für diese Kosten und Gebühren veröffentlicht werden und wird haften bleiben, mit dem Empfänger. Die Fluggesellschaft kann die Lieferung der Sendung oder dem Luftfrachtbrief abhängig Bezahlung dieser Kosten und Gebühren.

Artikel 9 Pick-up-und Zustelldienste

9,1 Sendungen

Sind zur Beförderung von ihrem Eingang bei Fluggesellschaft oder Flughafen Cargo-Terminal Büro am Ort der Abfahrt zum Flughafen am Bestimmungsort angenommen.

9,2 Die Verfügbarkeit des Service

Abholservice und Lieferservice werden an den Stellen zur Verfügung, in dem Umfang und nach den Preisen und Gebühren für diese Dienste im Einklang mit den geltenden Vorschriften der Träger gegründet.

9,3 Request for Service

Pick-up Service, falls vorhanden, wird bereitgestellt, wenn sie vom Absender verlangt werden. Sofern nicht anders durch die Träger der Tarife vorgesehen ist, kann Lieferservice zur Verfügung gestellt, es sei denn im Gegensatz Anweisungen des Absenders oder des Empfängers angegeben werden. Solche Gegenteil Anleitung muss von Träger vor dem Entfernen der Sendung vom Träger des Flughafen-Terminal am Ziel empfangen werden.

9,4 Sendung, für die Dienst ist nicht verfügbar

Abholservice und Lieferservice wird nicht durch Träger ohne besondere Vereinbarung werden für jede Sendung, die in der Stellungnahme des Trägers, weil sein Volumen, Art, Wert oder Gewicht unpraktisch für Verkehrsunternehmer im normalen Verlauf abarbeiten soll.

9,5 Haftung

Wenn Abholservice oder Lieferservice von oder im Namen der Träger durchgeführt wird, so werden diese Oberfläche den Transport auf den gleichen Bedingungen wie für die Haftung, wie in Artikel 11 dieser Satzung festgelegt sein.

Artikel 10 aufeinanderfolgende Frachtführer

10,1 Carriage unter einem Beförderungsvertrag durch mehrere aufeinanderfolgende Luftfrachtführer ausgeführt wird, als ein einziger Vorgang betrachtet.

Artikel 11 der Haftpflicht des Frachtführers

11,1 Beförderer haftet dem Versender, Empfänger oder eine andere Person für Schäden im Falle der Zerstörung oder Beschädigung von oder Beschädigung oder Verspätung bei der Beförderung von Gütern nur dann, wenn das Vorkommen, die den Schaden verursacht wurde, während der Beförderung auf dem Luftweg. Für die Zwecke dieses Artikels Luftbeförderung umfasst den Zeitraum, während dessen die Güter sich in der Obhut des Luftfrachtführers, oder in der Obhut seines Agenten.

11,2 Soweit nicht anderweitig in den geltenden Übereinkommen zur Verfügung gestellt werden, ist Träger haften nicht an den Versender, Empfänger oder eine andere Person für jede Beschädigung, Verspätung oder Verlust jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern oder andere Dienstleistungen durchgeführt durch Träger, soweit diese nicht, wird Verzögerung oder Verlust erwies sich durch die Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Unterlassung der Träger verursacht worden sein, und es gab kein Mitverschulden seitens des Absenders, Empfängers oder eines sonstigen Berechtigten.

11,3 Beförderer haftet nicht, wenn die Zerstörung, Verlust oder Beschädigung der Ladung nachgewiesen ist allein aus der ihm innewohnenden Mangel, Qualität, Natur oder umgekehrt der Güter zur Folge gehabt.

11,4 Luftfrachtführer haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die vom Tod auf natürliche Ursachen oder Tod oder Verletzung eines Tieres durch das Verhalten oder Handlungen des Tieres selbst oder von anderen Tieren wie Beißen verursacht, treten, Göring oder Ersticken , noch für das verursacht oder mitverursacht durch die Bedingung, die Art oder Neigungen des Tieres, oder durch mangelhafte Verpackung des Tieres, oder durch die Unfähigkeit des Tieres an die unvermeidlichen Veränderungen in seiner physischen Umgebung innewohnt der Luftbeförderung standhalten.

11,5 Luftfrachtführer ist nicht in jedem Fall haftbar für irgendwelche Folgeschäden, Verluste oder Schäden, die aus Wagen unter diesen Bedingungen, mit oder ohne Träger Kenntnis hatte, dass ein solcher Schaden entstehen könnten.

11,6 Wenn der Schaden verursacht oder dazu beigetragen durch die Fahrlässigkeit oder eine andere unerlaubte Handlung oder Unterlassung der Person, die Schadenersatz begehrt, oder die Person, von der er leitet seine Rechte, so Träger sich ganz oder teilweise befreit von Haftung gegenüber dem Anspruchsteller in dem Maße, solche Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Handeln oder Unterlassen verursacht oder dazu beigetragen den Schaden.

11,7 Es sei denn der Absender hat eine besondere Erklärung der Wert für die Beförderung gemacht und hat sich bezahlt Der Zuschlag für die Haftung der Träger darf nicht über dem geltenden Grenzwert Übereinkommens oder, wenn kein Übereinkommen gilt, zerstörten 17 Special Drawing Rights, pro Kilogramm Fracht verloren , beschädigtes oder verspätet. Wenn der Spediteur eine besondere Erklärung der Wert für die Beförderung vorgenommen hat, wird vereinbart, dass jegliche Haftung übersteigt in keinem Fall solche deklarierten Wert für die Beförderung auf dem Gesicht von dem Luftfrachtbrief oder in der Sendung angegebenen Datensatz enthalten. Alle Ansprüche sind bis zum Beweis des Wertes.

11,8 Im Fall von Verlust, Beschädigung oder Verspätung eines Teiles der Lieferung oder irgendeines darin enthaltenen Gegenstands ist, das Gewicht zu berücksichtigen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage, auf die der Haftung des Frachtführers begrenzt heranzuziehen sind, nur das Gewicht des Pakets oder der Pakete sein betroffen. Dennoch, wenn der Verlust, Beschädigung oder Verspätung eines Teiles der Lieferung oder eines Objekts darin enthalten sind, beeinflusst den Wert der anderen Pakete vom selben Luftfrachtbrief aufgeführter Stücke, so ist das Gesamtgewicht dieser Frachtstücke für die in Betracht genommen werden Bestimmung der Haftungsgrenze. In Ermangelung von zum Beweis des Gegenteils, der Wert eines solchen Teils der Sendung, verlor beschädigte oder verspätete der Fall sein kann, wird durch eine Verringerung der Gesamtwert der Sendung des Anteils bestimmt werden, dass das Gewicht desjenigen Teils der die Sendung verloren gehen, beschädigt oder verspätet hat sich auf das Gesamtgewicht der Sendung.

11,9 Der Verlader, Eigentümer und Empfänger, deren Eigentum verursacht, Beschädigung oder Zerstörung einer anderen Sendung oder des Eigentums der Träger, so Träger für alle Schäden und Aufwendungen durch den Träger als hieraus entstehen zu entschädigen. Fracht, die aufgrund von angeborenen Defekt, Qualität oder umgekehrt oder wegen mangelhafter Verpackung, dürfte Flugzeug, Personen oder Sachen gefährden können, aufgegeben oder zerstört werden durch Träger jederzeit und ohne Ankündigung und ohne Haftung dafür Befestigung an Träger.

Ein Träger 11,10 Ausstellung einer Luftfrachtbrief zur Beförderung auf Diensten eines anderen Träger handelt insoweit nur als Agent für diesen anderen Träger. Jede Bezugnahme in einer Sendung Aufzeichnung, die Beförderung durch einen anderen Träger durchgeführt werden, gelten als die Beförderung finden Sie als Auftraggeber von solchen anderer Träger zur Verfügung gestellt werden. Kein Frachtführer haftet für den Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Fracht, die nicht an einer eigenen Zeile, außer dass die Absender hat ein Klagerecht für derartige Verlust, Beschädigung oder Verspätung auf die Bedingungen der hierin enthaltenen Informationen gegen den ersten Frachtführer und dem Empfänger verfügen oder andere Person berechtigt, die Lieferung wird ein solches Klagerecht gegen den letzten Frachtführer unter dem Beförderungsvertrag haben.

11,11 Wenn die Haftung des Luftfrachtführers ausgeschlossen oder unter diesen Bedingungen, wie zum Ausschluss oder die Beschränkung begrenzt werden, um Agenten, Angestellten oder Vertreter der Träger und auch für alle Träger, deren Flugzeug oder anderen Transportmitteln zur Beförderung dient.

Artikel 12 Beschränkung der Ersatzansprüche und Klagen

12,1 Quittung von der Person berechtigt, die Lieferung der Ladung, ohne zu klagen ist ein Anscheinsbeweis dafür, dass das gleiche in einem guten Zustand und in Übereinstimmung mit dem Beförderungsvertrag ausgeliefert wurde.

12,2 Es sollen keine Maßnahmen im Fall von Verlust oder Beschädigung des Gutes beibehalten werden, wenn eine Beschwerde an Träger schriftlich von der Person berechtigt, die Lieferung gemacht. Eine solche Beschwerde muss gemacht werden:

12.2.1 im Falle von sichtbaren Schäden oder teilweisen Verlust der Ware, sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Ware;

12.2.2 im Falle von anderen Schäden an der Ware, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Ware;

12.2.3 im Falle von Verspätung innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum an dem die Ware zur Verfügung des Berechtigten bis zur Auslieferung gebracht wurden;

12.2.4 im Falle der Nichtlieferung der Ware, innerhalb von 120 Tagen ab dem Datum der Erteilung der Luftfrachtbrief oder das Datum der Sendung aufnehmen, das je nach Anwendbarkeit.

12,3 das Recht, Schadenersatz gegen den Träger erlischt, wenn nicht eine Aktion innerhalb von zwei Jahren nach dem Auftreten der Ereignisse, die Anlass zu der Behauptung erhoben werden.

Artikel 13 Vorrangiges Recht

13,1 Soweit eine Bestimmung enthalten ist oder nach dem Luftfrachtbrief oder Sendung Datensatz oder diesen Bedingungen verstößt unter Umständen gegen zwingendes Recht, staatlichen Vorschriften, Verordnungen oder Vorschriften, so ist diese Bestimmung anwendbar bleiben, soweit es dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Die Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung berührt nicht irgendeinen anderen Teil.

Artikel 14 Änderung und Verzicht

14,1 Kein Agent, Angestellter oder Bevollmächtigter des Luftfrachtführers ist berechtigt, zu ergänzen, abzuändern oder Verzicht auf Bestimmungen des Beförderungsvertrages oder dieser Bedingungen.

Quelle: IATA