Pilotenstreik ist kein außergewöhnlicher Umstand

AG Köln: Pilotenstreik ist kein außergewöhnlicher Umstand Ein Ehepaar kommt wegen eines Pilotenstreiks erst mit zweitägiger Verspätung in ihrem Urlaubsort an. Sie verlangen nun eine Ausgleichszahlung vom betroffenen Luftfahrtunternehmen. Das… weiterlesen →