EuGH, Urteil vom 26.02.2013, Aktenzeichen: C-11/11
Der Europäische Gerichtshof präzisiert in diesem Urteil, welche Ansprüche Fluggästen zustehen, die den Zielflughafen ihrer Flugreise aufgrund einer Verspätung eines Zubringerfluges mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erreichen. Zudem beschäftigte sich der EuGH mit der Frage welche Ansprüche Fluggästen zustehen, wenn deren Flug annulliert wird und keine anderweitige Beförderung angeboten wird.
Eine Reisende fordert in diesem Fall Schadensersatz von Air France, weil sie durch die zweieinhalbstündige Verspätung ihres Fluges von Bremen nach Paris ihren Anschlussflug verpasste. Sie wurde dann zwa auf eine andere Maschine umgebucht, erreichte ihren Zielflughafen aber erst mit einer elfstündigen Verspätung.
EuGH (C-11/11), Schadensersatzforderung bei Annullierung und Verspätung des Zubringerfluges