Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2016, Aktenzeichen: X ZR 97/14
Ein Kläger verlangte, dass eine Internetseite ihre Formulierung bezüglich der Bezahlung eines Flugtickets, ändern und unterlassen sollte. Die Internetseite bietet an, die Buchung sofort oder nach 48 Stunden zu bezahlen.
Die zulässige Revision bleibt ohne Erfolg.Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die verwendete Formulierung nicht unwirksam. Auch sah der Bundesgerichtshof in der angebotenen Vorauszahlungsleistung keinen Nachteil für den Verbraucher, sondern eher ein praktisches und wirtschaftlich notwendiges Bedürfnis, welches zu einem Interessenausgleich führt.
Bundesgerichtshof (X ZR 97/14),Fälligkeit von Beförderungsentgelt bei Luftbeförderungsvertragsabschluss