AG Menden, Urteil vom 20.07.2005, Aktenzeichen: 4 C 53/05
Ein Paar hat für die Fahrt zum Flughafen einen Mietwagen genommen, als dieser zu ihnen gebracht werden sollte kam es zu einem Unfall und infolge der polizeilichen Unfallmitteilung zu einer Verspätung von 45 Minuten, da anschließend auch die Rückgabe des Mietwagens 30 Minuten dauerte, schaffte es das Paar nicht rechtzeitig zum Flug.
Daher fordert das Paar von der Versicherung des Unfallverursachers den Ersatz der neuzukaufenden Tickets.
Das AG Menden lehnte die Klage ab, da die Zeit für die Fahrt zum Frankfurter Flughafen zu knapp bemessen war und das Paar bei einer angemessenen Planung noch am Flug hätte teilnehmen können.
AG Menden (4 C 53/05), Verpassen eines Fluges wegen Verkehrsunfalls bei der Anfahrt