LG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2010, Aktenzeichen: 22 S 17/10
Im vorliegenden Fall buchte der Kläger im Reisebüro der Beklagten eine Reise nach Chile. Das Land wollte er mit einem gemieteten Camper bereisen. Hierfür schloss er mit dem Reisebüro einen Mietvertrag ab. Da das Reisebüro dem Kläger den Voucher für den Camper aushändigte, konnte der Reisende davon ausgehen, dass das Reisebüro kein Vermittler sondern auch Reiseveranstalter ist.
Das Landgericht wies die Berufung der Beklagten ab.
LG Düsseldorf (22 S 17/10)