LG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2006, Aktenzeichen: 11 O 322/03
Die Beklagte bot eine Kreuzfahrt in Indonesien an. Die Klägerin buchte eine solche Reise mitsamt ihrer Familie. Bei dieser Kreuzfahrt starb der Sohn durch einen tödlichen Stromunfall der durch einen technischen Defekt auf diesem Schiff ausgelöst wurde. Die Klägerin fordert von der Beklagten Schmerzensgeld.
Das Gericht gab der Klägerin nicht Recht.
LG Düsseldorf (11 O 322/03)