OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2007, Az: I-12 U 222/06
Im vorliegenden Fall buchte eine Familie eine Kreuzfahrt bei einem Reiseveranstalter. Der Veranstalter mietete hierfür ein indonesisches Kreuzfahrtschiff an. Im Laufe der Reise verunglückte das Kind des Ehepaares durch einen elektrischen Stromschlag auf diesem Kreuzfahrtschiff tödlich.
Die Eltern verklagen daraufhin den Reiseveranstalter auf Sicherheitsmängel.
Das LG Düsseldorf wies die Berufung der Eltern zurück. Wie das Landgericht bereits festgestellt hat, ist die Klage nicht innerhalb von 6 Monaten eingereicht worden und mittlerweile verjährt. Weiterhin konnte dem Reiseveranstalter keine Aufsichtspflichtsverletzung nachgewiesen werden.
OLG Düsseldorf, (I-12 U 222/06) Haftung des Reiseveranstalters bei tödlichem Unfall eines Kindes