LG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2014, Aktenzeichen 12 O 361/12
Der Kläger beanstandet bei einem Reiseveranstalter, welcher "Dynamic Packaging Reisen" anbietet eine Klausel, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist. Hierbei handelt es sich um eine Klausel, welche die pauschalisierten Rücktrittskosten aufzeigt. Die besagte Klausel soll abgeändert werden, da sie gegen das BGB verstoße und die aufgeführten Erstattungsansprüche seien unangemessen hoch.
Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Der Reiseveranstalter muss die besagte Klausel aus seinen AGBs entfernen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld verhängt.
LG Düsseldorf (12 O 361/12) Wirksamkeit einer Klausel über pauschalierte Rücktrittskosten