BGH, Urteil vom 29.11.2002, Aktenzeichen: V ZR 105/02
Eine Gesellschaft nimmt einen Grundstückskäufer auf Zahlung des Mehrerlös bei Weiterverkauf in Anspruch, weil die Klausel im Kaufvertrag dies bei einem Weiterverkauf innerhalb von 10 Jahren verlangt.
Das BGH hat dem Grundstücksverkäufer den Mehrerlös aus dem verkauf zugesprochen und entschied, dass eine Klausel die unangemessen erscheint, immer noch angemessen sein kann, wenn sie mit dem Einheimischenmodell im Einklang steht.
BGH (V ZR 105/02), AGB-Kontrolle beim Einheimischenmodell