AG Baden-Baden, Urteil vom 09.05.2005, Aktenzeichen 16 C 339/04
Die Klägerin buchte bei einem Reisevermittler eine Pauschalreise bei der Beklagten als Reiseveranstalterin nach Dubai für 3.502,00 EUR. Das gebuchte Hotel befand sich allerdings neben einer 24-Stunden-Großbaustelle, von der auch erheblicher Lärm ausging. Aufgrund des Baulärms beantragte die Klägerin daraufhin eine Reisepreisminderung von 30% sowie 5% Zinsen über dem Basiszinssatz. Die Beklagte meint wiederum, sie habe vor Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Hotel neben einer Großbaustelle liegt und mit Bauaktivitäten zu rechnen sein muss.
Das Amtsgericht Baden-Baden wies die Klage ab. Es führt an, dass in der Reisebeschreibung stand, dass mit Bauaktivitäten gerechnet werden muss.
AG Baden-Baden (16 C 339/04), AG Baden-Baden: Reisepreisminderung nach ausdrücklichem Hinweis auf Bauarbeiten am Urlaubsort