LG Düsseldorf Urteil vom 16.05.2003, Aktenzeichen: 22 S 667/01
Die Reisende begehrt von einem Reiseveranstalter Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit aufgrund von der kostenlosen Stornierung die om Reiseveranstalter 4 Tage vor Reisebeginn ausging.
Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass wenn ein Reiseveranstalter, der von dem Reisenden 4 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Zusendung der Reiseunterlagen aufgefordert wird, die "kostenlose Stornierung des Reisevertrages" erklärt, die Durchführung der Reise im Sinne des § 651f Abs. 2 BGB vereitelt und deshalb dem Reisenden zum Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verpflichtet ist.
LG Düsseldorf (22 S 667/01) Unaufgeforderte Stornierung