LG Baden-Baden Urteil vom 18.01.2008, Aktenzeichen: 2 O 335/07
Eine Reisende nahm einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz und Minderung in Anspruch, weil das gebuchte Hotel überbucht war und sie deswegen die erste Nacht auf einem Tauchboot verbringen musste.
Das Landgericht Baden-Baden hat der Reisenden keinen Schadensersatz und nur teilweise Minderung zugesprochen und entschied, dass eine Unterbringung in einer minderwertigen Unterkunft einen Minderungsgrund darstellt. Eine Erholung nach Ankunft muss möglich sein, ansonsten verliert der Ankunftstag und der Folgetag an seiner Urlaubsqualität und ist Minderungsgrund. Jedoch sind nur die ersten beiden Tage des Urlaubs betroffen. Aus diesem Grund kann nur eine Minderung des Reisepreises im Umfang der beiden ersten Tage berechnet werden und nicht einen Schadensersatz oder eine Minderung bezüglich der gesamten Reisezeit.
LG Baden-Baden (2 O 335/07) Minderung bei vertaner Urlaubsfreude