All-inclusive ohne Hummer. LG Duisburg, Urteil vom 26.06.2003, Aktenzeichen: 12 S 27/03.
Ein Gast einer Karibikkreuzfahrt verlangt von seinem Reiseveranstalter eine nachträgliche Preisminderung, weil weder Hummer serviert, noch Windsurfing angeboten wurde.
Das Landgericht Duisburg hat der Klage stattgegeben. Nach §651 c BGB sei der Veranstalter dazu verpflichtet, die Reise den vertraglichen Grundlagen entsprechend auszurichten. Abweichungen von diesen Vereinbarungen würden einen Schadensersatz begründen, wenn die Reise hierdurch fehlerhaft und in ihrem Wert gemindert sei.
Vorliegend wurden dem Kläger ein Teil des versprochenen Speiseplans sowie eine Freizeitaktivität vorenthalten. Die Reise stehe und falle zwar nicht mit dem Vorliegen oder Fehlen dieser Vertragsdetails, jedoch sei in ihrer Abwesenheit eine negative Abweichung vom reisevertraglichen Versprechen des Veranstalters zu sehen.
Im Ergebnis stehe den Klägern ein, das Verhältnis der Mängel zur gesamten Reiseleistung berücksichtigender, Ersatzanspruch in Höhe von jeweils 2% des Reisepreises zu.
All-inclusive ohne Hummer. LG Duisburg, Urteil vom 26.06.2003, Aktenzeichen: 12 S 27/03. Abweichungen von Versprechungen im Katalog sind Reisemängel.