LG Baden-Baden, Urteil vom 07.03.2003, Aktenzeichen: 2 S 104/02.
Ein Reisender buchte bei einem Reisebüro einen Pauschalurlaub für sich und seine Ehefrau. Weil diese nicht deutsche Staatsbürgerin war, wurde ihr am Abreisetag der Zutritt zum Flugzeug, wegen fehlender Visaunterlagen, verwehrt. Der Ehemann verlangt nun Schadensersatz vom Reisebüro, das ihn nicht auf die entsprechenden Erfordernisse hingewiesen hatte.
Das Landgericht Baden-Baden hat die Klage abgewiesen. Ein Reisevermittler sei nicht verpflichtet, den Reisenden auf die Erforderlichkeit eines Visums für seinen Ehegatten als ausländischen Staatsangehörigen hinzuweisen.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen einem Reisevermittler und einem Reisekunden begründe, auch unter Berücksichtigung des Vertrauens des Reisenden in die Sachkunde des Reisebüros, keine Pflicht des Reisebüros, ungefragt über die Einreisebestimmungen des Ziellandes aufzuklären.
Den Reisevermittler treffe auch keine Pflicht, Nachforschungen über die Staatsangehörigkeit des Reisenden und seines Ehegatten anzustellen, um sodann über die Einreisebestimmungen für den speziellen Einzelfall aufzuklären.
Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe für den Kläger mithin nicht.
LG Baden-Baden(2 S 104/02). Reisebüro trifft keine Aufklärungspflicht über Visaerfordernisse.