AG Baden-Baden, Urteil vom 02.07.2012, Aktenzeichen: 16 C 55/10.
Ein Fluggast verpasst seinen Flug, weil bei der Online-Registrierung seines Reisebüros sein Vor- und Nachname vertauscht wurden. Er verlangt nun Schadensersatz vom Reisebüro. Dieses weigert sich der Zahlung, weil der Kläger die Daten selbst eingegeben habe.
Das Amtsgericht Baden-Baden hat die Klage abgewiesen. Ein vertraglicher Schadensersatzanspruch nach §280 I BGB stehe dem Kläger nur bei einer entsprechende Pflichverletzung seitens des Beklagten zu. Der hier vorliegende Reisevermittlungsvertrag sei jedoch ordnungsgemäß vom Reisebüro erfüllt worden.
Werden die Daten, die ein Reisebüro an eine Fluggesellschaft weiterleitet, vom Reisenden selbst im Rahmen einer Online-Buchung eingegeben und unterläuft dem Reisenden hierbei ein Fehler, so ist der Verantwortungsbereich des Reisebüros nicht betroffen,
Es liegt im Rahmen des Vertretbaren, dass der Auftragnehmer die vom Kunden erhaltenen Daten als korrekt unterstellt. Folglich bestehe kein Schadensersatzanspruch des Reisenden.
AG Baden-Baden(16 C 55/10). Keine Schadensersatzpflicht bei fehlerhafter Eingabe durch Kunden.