BFH, Urteil vom 15.07.2011, Aktenzeichen: XI B 71/10
Die Weitervermietung einer Ferienwohnung durch einen Unternehmer auf eigenen Namen für fremde Rechnung ist laut § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG eine umsatzsteuerpflichtige Reiseleistung. Aus dem Wortlaut des § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG geht nicht hervor, dass der Unternehmer zwingend für die eigene Rechnung handeln muss.
BFH (XI B 71/10), Umsatzsteuer von Reiseleistungen bei Vermietung für fremde Rechnung