FG Niedersachsen, Urteil vom 13.12.2011, Aktenzeichen: 5 K 352/00
Eine Ferienwohnung wird von den Eigentümern an einen örtlichen Vermarkter übergeben. Dieser soll die Vermietung an Feriengäste übernehmen. Streitig ist nun, ob die Klägerin (die Eigentümerin der Ferienwohnung) in diesem Verhältnis als Unternehmerin tätig wird und damit eine Vorsteuerabzugsberechtigung erhält. Der Beklagte (FA) bezweifelt dies und fordert dementsprechend Vorsteuerbeträge zurück. Die Klägerin habe selbst keine steuerbaren Leistungen erbracht.
Das Finanzgericht Niedersachsen weist die Klage zurück. Die Klägerin sei gegenüber den Mietern der Ferienwohnung in keinerlei Weise selbst unternehmerisch tätig geworden. Die unternehmerische Tätigkeit habe lediglich zwischen der lokalen Vermietungsgesellschaft und den jeweiligen Mietern stattgefunden. Die Klägerin habe demzufolge auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzüge.
FG Niedersachsen (5 K 352/00), Vorsteuerabzug bei Vermietung über Vermarkter