BFH, Urteil vom 19.01.1967, Aktenzeichen V 52/63
Der Beklagte ist eine Privatperson und damit steuerpflichtig. Als Einkommen hat er sich dazu entschlossen, Privattouren auf Mallorca oder den Kanarischen Inseln anzubieten. Dazu schloss er mit einer Fluggesellschaft einen Chartervertrag. Die ankommenden Reisenden brachte er zunächst in Hotels oder Ferienanlagen unter. Für die Touren nutzte er seinen Privat-PKW. Diesen wollte er auch steuerlich absetzen.
Das Finanzamt teilte zunächst seine Meinung und genehmigte das Absetzen der Umsatzsteuer des PKW. Nach einer Weile revidierte das Finanzamt jedoch seine Entscheidung, sodass der PKW nicht mehr absetzbar sei. Daraufhin verklagte das Finanzamt den Beklagten auf Zahlung der Steuer.
Der BFH entschied zu Gunsten des Beklagten. Er führte an, dass das Anbieten von Touren im Privat-PKW eine Eigenleistung darstellt, die von der Umsatzsteuer abgesetzt werden kann.
BFH (V 52/63), Beförderung mit eigenem Transportmittel als Eigenleistung