Entstehen bei der Umbuchung von Fluggästen von einem Non-Stop-Flug mit Airline A auf eine alternative Beförderung mit geänderter Strecke und Zwischenstopp auf einem anderen Flughafen mit Airlines B und C von Fluggast-Seite aus irgendwelche Ansprüche auf Zahlungen oder ist die die Alternative als gleichwertig anzusehen (sofern nicht zusätzlich eine Verspätung o.Ä. anfällt)? Und wo genau kann ich das nachlesen?
Hintergrund: Airline A kann den Flug nicht durchführen daher Ersatzbeförderung