AG Ludwigsburg, Urteil vom 12.05.2004, Aktenzeichen: 1 C 329/04.
Ein Fluggast buchte und bezahlte einen Flug in der der Business-Klasse. Im Flugzeug wurde ihm allerdings ein Platz in der Economy-Klasse zugewiesen. Er verlangt nun von der Airline die Erstattung der Mehrkosten.
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat dem Kläger die Erstattung der Preisdifferenz zwischen der Business-Klasse und der Economy-Klasse zugesprochen.
Zur Begründung führte es §651 d BGB an. Hiernach ist bei einer mangelhaften Reise, in diesem Fall die Unterbringung in einer minderwertigen Passagierklasse, der Reisepreis für die Dauer des Mangels zu mindern.
Ein Mangel war während des gesamten Fluges gegeben, da er für eine Leistung bezahlt hatte, welche er tatsächlich nicht bekam.
In der Folge wurde der Reisepreis nach §638 BGB gemindert.
AG Ludwigsburg(1 C 329/04). Wenn Klasse niedriger als Buchung liegt ein Reisemangel vor.