AG Köln, Urteil vom 21.09.2009, Aktenzeichen 142 C 266/08
Bucht ein Reiseteilnehmer für sich und seine Lebensgefährtin eine Pauschalreise, so ist von zwei selbstständigen Verträgen auszugehen, wenn die Beziehung weder aus der Buchung noch aus sonstigen Umständen erkennbar war, so dass der Reiseveranstalter von einem Vertretergeschäft ausgehen musste. Allein die Tatsache, dass der Reiseteilnehmer ein Doppelzimmer gebucht und die Rechnung bezahlt hat, reicht für die Annahme einer (trotz Namensverschiedenheit) bestehenden Nähebeziehung nicht aus.
AG Köln, Urteil vom 21.09.2009, Aktenzeichen 142 C 266/08, Reisebuchung für den mitreisenden Lebensgefährten