BFH, Urteil vom 09.11.1994, Aktenzeichen: XI R 93/92
Die Teilnahme eines Händlers an einem Verkaufswettbewerb seines Lieferanten, dessen Gegenstand die vom Händler vertriebenen Produkte sind, begründet keinen besonderen Leistungsaustausch. Die Zuwendung des Preises (der Incentive-Reise) führt jedoch zu einem Preisnachlass durch den Lieferanten.
BFH (XI R 93/92), Incentive-Reise durch Verkaufswettbewerb