LG Leipzig, Urteil vom 29.10.2010, Aktenzeichen: 5 O 1659/10
Der Klägerin ihr Mann und ihre drei Kinder nahmen an einer 15-tägigen Pauschalreise in die Türkei teil. Die Klägerin Behauptet, dass die Reise Mängel aufwies. Es habe insbesondere Hygienemängel in der Küche, Restaurant und Pool gegeben, was der Grund dafür sei, dass ihre drei Kinder an Salmonellen erkrankten. Nach Aussage der Klägerin hatten noch mindestens 50 weitere Hotelgäste dieselben Symptome. Sie nahm den beklagten Reiseveranstalter aus diesem Grund auf Minderung des Reisepreises und Schadensersatz für vertane Urlaubszeit in Anspruch.
Das LG Leipzig hat der Klägerin die Zahlung nicht zugesprochen. Die Klägerin konnte nicht beweisen, dass das Hotel die Quelle für die behaupteten Salmonellenerkrankungen war. Die Klägerin hat keine Untersuchungsergebnisse von Speisen und Wasser vorgelegt. Auch die Regeln des Anscheinsbeweises kamen der Klägerin nicht zugute, weil nach der Auffassung des Gerichts 10 % der Hotelgäste an denselben Krankheistsymptomen leiden müssen um die Verursachung der Krankheit der Sphäre des Hotels zuordnen zu können und die Klägerin dies nicht beweisen konnte.
LG Leipzig (5 O 1659/10), Der Beweis für die Salmonellenerkrankung im Hotel