AG Hannover, Urteil vom 21.12.2011, Aktenzeichen: 450 C 9763/11
Die Ehefrau des Klägers hatte bei der beklagten Reiseveranstalterin für sich und ihren Ehemann eine Pauschalreise gebucht und die nach der Buchung geforderte Anzahlung von 25 % des Reisepreises umgehend geleistet. Sie verstarb jedoch wenig später, woraufhin ihr Ehemann die Reise stornierte und nun die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung fordert. Die Beklagte weigert sich jedoch die Anzahlung zurück zu zahlen.
Das Amtsgericht Hannover hält die Klage für begründet. Im vorliegenden Fall sei die betreffende Stornierung sechs Monate vor Reisebeginn erfolgt und der Reiseveranstalter werde bei einer derart langen Vorlaufzeit die Reise nahezu problemlos erneut ohne Geldeinbußen verkaufen können. Eine Stornopauschale sei also auch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles als unwirksam anzusehen.
AG Hannover (450 C 9763/11), Höhe der Stornopauschale (Pauschalreise)