FG Hessen, Urteil vom 28.11.2001, Aktenzeichen: 6 K 5472/99
Die Klägerin, ein Reiseunternehmen, streitet im zweiten Rechtszug mit dem Finanzamt darüber, ob die von ihr erbrachten Leistungen die nach § 25 Abs. 1 UStG versteuerbaren Reiseleistungen oder lediglich Reisevermittlungsleistungen sind.
Das Finanzgericht Hessen hat die Klage wegen unbegründetheit abgewiesen und entschieden, dass eine Vermittlerklausel unberücksichtigt bleibt, wenn nach den sonstigen Umständen der Anschein erweckt wird, dass der Erklärende vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt.
FG Hessen (6 K 5472/99), Der Unterschied zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler