BGH, Urteil vom 09.12.2014, Aktenzeichen X ZR 85/12
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. verlangt von der beklagten Reiseveranstalterin, die u.a. über das Internet im Rahmen eines die Bündelung von Reiseteil- und Einzelleistungen zu einem Leistungspaket („Dynamic Packaging“) anbietet, es zu unterlassen, beim Abschluss von Pauschalreisen Reisebedingungen zu verwenden, nach denen der Reiseende u.a. innerhalb einer Woche nach Erhalt seiner Reisebestätigung eine Anzahlung von 40% vom Gesamtpreis und den Rest des Reisepreises bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu zahlen hat und nach denen bei Flugreisen bei einem Rücktritt des Reisenden gestaffelte Entschädigungspauschalen zu zahlen sind, die bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises betragen und die stufenweise auf bis zu 90 % ansteigen, die der Reiseveranstalter bei einem Rücktritt am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen beansprucht.
BGH (X ZR 85/12), AGB für einen Reisevertrag nach Dynamic Packaging