OLG Celle, Urteil vom 26.09.2002, Aktenzeichen: 11 U 237/01
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz und Schmerzensgeldzahlung aufgrund eines Verkehrsunfalls, welcher sich auf dem Weg zum Hotel in Südafrika ereignete. Die Beklagten sind: Fahrer des Unfallfahrzeugs, in dem die Kläger saßen, und seine Frau, Inhaberin eines Reisebüros in Deutschland.
OLG Celle hat die Reiseveranstalterin und den Fahrer als Gesamtschuldner zum Schadensersatz aus § 823 I BGB verurteilt. Die Kläger haben desweiteren einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gegen die Reiseveranstalterin und einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Fahrer zugesprochen bekommen.
OLG Celle(11 U 237/01), Verkehrsunfall auf einer Südafrika-Reise