BFH, Urteil vom 10.12.2009, Aktenzeichen: XI R 39/08
Der BFH leitet diesen Fall an den EuGH weiter. Es geht dabei um die korrekte Auslegung der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderegelung für Reisebüros" der Richtlinie 77/388/EWG und speziell die Frage, ob Umsätze aus isoliertem Verkauf von Opernkarten unter diese Sonderegelung fallen.
Im betreffenden Sachverhalt hatte die Betreiberin eines Reisebüros Opernkarten sowohl in Zusammenhang mit von ihr erbrachten Leistungen (z. B. Stadtführungen) als auch ohne solche Leistungen veräußert.
BFH (XI R 39/08), Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen Sonderregelung für Reisebüros