LG Leipzig, Urteil vom 11.11.2011, Aktenzeichen 8 O 3545/10
40 % des Reisepreises als Anzahlung für die Buchung einer Pauschalreise sind zu viel. Eine höhere Anzahlung als 20 % des Reisepreises kann der Reiseveranstalter nur verlangen, wenn er seinerseits bei Vertragsschluss eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, die der Höhe der verlangten Anzahlung entsprechen.
Die Urlaubstours GmbH hatte die Auffassung vertreten, im Gegensatz zu herkömmlichen Pauschalreiseveranstaltern biete sie ausschließlich Reiseleistungen nach dem Prinzip des Dynamic Packaging an. Bei diesem Geschäftsmodell werde per Onlineabfrage eine Vielzahl von einzelnen Leistungen in einem aktuellen Leistungspaket gebündelt. Eine höhere Anzahlung sei angemessen, da sich die speziellen Angebote schon Sekunden später womöglich nicht mehr wiederherstellen ließen. Der Reisende habe wegen des deutlich niedrigeren Reisepreises, den die dynamische Leistungsbündelung ermögliche, bereits "rein rechnerisch" keinen wesentlichen Nachteil im Verhältnis zur Zahlungsverpflichtung, die ihn bei einem niedrigeren Anzahlungssatz bei "klassischen Pauschalreisen" mit vergleichbarer Leistung treffe.
LG Leipzig (8 O 3545/10), Reisevertrag nach dem Geschäftsmodell des so genannten „Dynamic Packaging“