BFH, Urteil vom 28.01.1971, Aktenzeichen: V R 97/66.
Die Inhaberin eines Zeitschriftenverlags setzte die Auslagen, die sie für den Versand von Freiexemplaren tätigte, von der Umsatzsteuer ab. Nach einer Betriebsprüfung interveniert das Finanzamt, mit der Begründung, die Auslagen entfielen auf nicht steuerpflichtige Umsätze.
Der Bundesgerichtshof unterstützte die Aussagen des Finanzamts. Von der Umsatzsteuer absetzbar, seien nur solche Artikel, die einen Kaufpreis hätten und folglich einen Erlös erzielten. Da die Freiexemplare unentgeltlich abgegeben wurden, wurde auch mit ihnen keine steuerpflichtige Lieferung ausgeführt. Die Beklagte sei folglich zur Zahlung der unrechtmäßig umgangenen Steuerbeträge verpflichtet.
BFH(V R 97/66). Versand von kostenfreien Artikeln steuerlich nicht absetzbar.