OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2011, Aktenzeichen: I-12 U 41/11
Ein Familienvater verklagt einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz und eine Reisepreisminderung, weil seine Ehefrau und seine beiden Töchter nach dem Verzehr von im Hotel angebotenen Lebensmitteln erkrankten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stimmt der Beklagten zu. Der zur Anspruchsentstehung nötige Anscheinsbeweis liege hier nicht vor, da ausschließlich die Mitglieder einer Familie und keine sonstigen Hotelgäste erkrankt seien. Zur Feststellung eines Verschuldens seitens des Hotels müssten zumindest mehrere, voneinander unabhängige Personen betroffen sein. Der Zusammenhang zwischen dem Konsum der Lebensmittel und der anschließenden Erkrankung sei nicht ausreichend dargelegt worden, weshalb eine Inanspruchnahme des Veranstalters unmöglich sei.
OLG Düsseldorf(I-12 U 41/11) Lebensmittelvergiftung: Anscheinsbeweis entscheidet über Hotelhaftung.