BFH, Urteil vom 28.07.1994, Aktenzeichen: V R 16/92
Der Pächter einer Tankstelle nimmt freiwillig an einer Verlosung einer Erlebnisreise seines Pächters (einer Mineralölgesellschaft) teil. Er gewinnt diese Reise im Wert von mehreren tausend DM. Das Bundesfinanzhof entscheidet, dass der Wert dieser Reise als zusätzliches Entgeld, nicht jedoch als Eigenverbrauch i. S. d. UStG zu werten ist.
BFH (V R 16/92), Incentive-Reise bedeutet zusätzliches Entgelt aber kein Eigenverbrauch