EuGH, Urteil vom 18.09.2014, Aktenzeichen: C-487/12.
Ein Fluggast bucht einen Flug bei einer "Billig-Airline". Diese fordert unuüblich hohe Gebühren für die Mitnahme des ersten Gepäckstücks nach dem Handgepäck. Der Fluggast wehrt sich gegen die hohen Preise.
Nach Auffassung des EuGH sind diese Gebühren rechtens und somit auch erlaubt. Gemäß Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 dürfen Luftfahrtunternehmen ihre Preise frei gestalten. Zudem ist es auch ein Teil des Geschäftskonzepts einer „Billig-Airline“. Günstige Preise für Flugtickets können nur erzielt werden, wenn das Ticket lediglich ein Handgepäck kostenfrei zulässt, was ein Großteil der Fluggäste auch nur nutzt.
EuGH,(C-487/12). Airline kann Gepäckkosten frei ansetzen.