OLG Celle, Urteil vom 9.12.2004, Aktenzeichen: 11 U 170/03
Eine Familie verklagt einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz, nachdem sie ihre 14-tägige Urlaubsreise nach nur 2 Tagen abbrach, weil das gebuchte 4-Sterne Hotel nicht den im Katalog versprochenen Standards entsprach.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes in Celle müssen sich Reiseveranstalter bei der Bewertung nicht an die offiziellen Klassifizierungsnormen halten, sondern dürfen nach eigenen Kriterien bewerten. Hierbei sollten die Reiseveranstalter jedoch beachten, dass deren Klassifizierung stets ähnlich mit den Klassifizierungen anderer Reiseveranstalter ist. Vorliegend erfüllte das Hotel keines der üblichen Kriterien eines 4-Sterne Hotels. Das Oberlandesgericht Celle entspricht daher dem Verlangen der Kläger auf Schadensersatz wegen eines Reisemangels.
OLG Celle(11 U 170/03). Eigene Klassifizierungen müssen der allgemeinen Verkehrsanschauung entsprechen.