OLG Celle, Urteil vom 24.08.1995, Aktenzeichen V R 125/92
Eine Incentive-Reise, die von einer Mineralölgesellschaft unter ihren Tankstellenpächtern formal als Belohnung für Vermittlungsleistungen verlost wird, wird in diesem Urteil vom Oberlandesgericht Celle als zusätzliches Entgeld für die Vermittlungsleistungen des Pächters gewertet. Der Wert der Reise muss folglich zum regulären Entgeld für die Vermittlungsleistungen addiert werden.
OLG Celle (V R 125/92), Incentiv-Reise ist als zusätzliches Entgelt für eine Vermittlungsleistung zu bewerten