LG Saarbrücken, Urteil vom 08.09.1988, Aktenzeichen: 2 S 82/87.
Wegen den Folgen des Atomunglücks in Tschernobyl möchte ein Urlauber von seinem Reisevertrag für ein Ferienhaus in Ungarn zurücktreten.
Das Landgericht Saarbrücken hat dem Kläger die Stornierung ermöglicht. Wenn ein Reisender einen Vertrag mit einem privaten Vermieter von Ferienimmobilien schließt, liegt ein Reisevertrag vor. Von einem Reisevertrag kann man, aufgrund „höherer Gewalten“, schon vor dessen Erfüllung zurücktreten . Ein Atomunglück stellt eine „höhere Gewalt“ im Sinne eines Reisevertrages dar.
LG Saarbrücken(2 S 82/87). Ein Atomunglück berechtigt zum Rücktritt vom Reisevertrag.