OLG München, Urteil vom 22.03.2012, Aktenzeichen: 8 U 3652/11.
Zwei Skifahrer verklagen einen dritten Skifahrer auf Schmerzensgeld, weil dieser mit ihnen kollidierte, während sie am Pistenrand standen.
Das Oberlandesgericht in München hat den Klägern zwar ein Schmerzensgeld zugesprochen, jedoch auch ein Mitverschulden von 50% da sie keinen Ski-Helm trugen. Zwar besteht keine offizielle Ski-Helm Pflicht, jedoch tragen seit Jahren die meisten Skifahrer einen, sodass das Ski-Helm tragen zum Gewohnheitsrecht wurde.
OLG München(8 U 3652/11). Ski-Unfall: Im Schadensfall begründet ein fehlender Helm ein Mitverschulden.